Das österreichweit geltende Gebot der Stallhaltung für Geflügel ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Hendln. Das gilt leider auch für uns Klein- und Kleinsthalter mit nur wenigen Tieren. Die Geflügelpestverordnung macht keinen Unterschied, ob du zwei Hendl hast, oder zweitausend.
Das heißt also, wir müssen unsere Lieblinge vor Kontakt mit wildlebenden Vögeln, vor allem Wasservögeln und Greifvögeln, schützen. Das Virus wird hauptsächlich durch Kot, Speichel und verunreinigtes Wasser übertragen. Gebt euren Hendln kein Wasser zu dem auch Wildvögel zutritt haben, also einfach Wasser aus der Wasserleitung oder dem Hausbrunnen, also Trinkwasser. Ausserdem müssen Hendl in einem Stall gehalten werden. Da unsere Hendln jetzt auf engerem Raum leben müssen, sollten wir generell für eine verbesserte Hygiene im Stall sorgen. Was können wir also tun? Ein leichtes Netzzelt, wie von uns vorgeschlagen, ergänzt mit einer leichten Plane, ist unserer Meinung nach effizient und preisgünstig. Wenn eure Hendlherde aus mehr als fünf Tieren besteht ist auch ein geschlossenes Partyzelt eine gute Lösung.
Der Erreger H5N8 ist leider kältebeständig, eine Entspannung der Situation wird daher erst mit Einsetzen der warmen Jahreszeit zu erwarten sein. Influenzaviren sind, wie die meisten Viren, empfindlich gegenüber hohen Umgebungstemperaturen, wir hoffen also auf einen warmen Frühling und Sommer. Für uns Menschen ist das Virus ungefährlich, so wie auch für Hund und Katz.
Lasst uns also hoffen, dass die Grippeepidemie rasch nachlässt und lassen wir uns den Appetit auf unser köstliches, biologisch und gesund produziertes Frühstücksei nicht verderben.
Genaueres Nachzulesen gibt es zB. auf der Webseite des BMGF , über den grundlegenden Gesetzestext kannst du dich hier informieren Geflügelpestverordnung BGBl. II 2007/309 und in der HPAI-Wildvogel-Geflügelpestverordnung nachlesen.